eIDAS in der neuen Realität – Durchführungsrechtsakte, die die Spielregeln ändern.

Ende September verabschiedete die Europäische Union sechs neue Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung, die am 20. Oktober 2025 in Kraft traten.
Dies ist einer der wichtigsten Schritte zur Vereinheitlichung des europäischen Systems für Vertrauensdienste - von elektronischen Signaturen und Siegeln über Zeitstempel bis hin zu registrierten elektronischen Zustellungen.
Für Technologie-, Finanz- und Versicherungsunternehmen - in Polen und in der DACH-Region - ist es an der Zeit zu überprüfen, ob ihre Prozesse tatsächlich den neuen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.

